Gratkorn Info 1/2020
Gemeindeamt 1/2020 20 Umwidmungsansuchen Revision 5.0 des Flächenwidmungsplans der Marktgemeinde Gratkorn 1. Angaben zur Person des Umwidmungswerbers Familienname Akad. Grad Vorname Geboren am Adresse Haus-Nr. Ort PLZ Mobil-Tel. Telefon E-Mail 2.Angaben zum Grundstück Katastralgemeinde EZ Grundstücksnummer/n Flächenausmaß des Umwidmungswunsches in m² Art der beabsichtigen Nutzung: □ Wohnnutzung □ industrielle oder gewerbliche Nutzung □ landwirtschaftliche Nutzung □ touristische Nutzung □ Erholungsnutzung □ Nutzung als Vorbehaltsfläche nach § 37 StROG 2010 (Vorbehaltsflächen sind Flächen, die für öffentliche Zwecke (Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Rüsthaus, etc.) oder für förderbaren Wohnbau herangezogen werden können. Eigentümer von Grundstücken, deren Verwendung als Vorbehaltsflächen möglich ist, werden ersucht, diese Parzellen der Gemeinde zum Kauf anzubieten) Eigenbedarf oder Veräußerungsinteresse: Sonstige Angaben: □ Lageskizze über den Umwidmungswunsch beiliegend. Es wird darauf hingewiesen, dass für alle neuen Baulandausweisungen aufgrund der Bestimmungen der § 34 ff des Steier - märkischen Raumordnungsgesetzes 2010 zur Verwirklichung der angestrebten Entwicklungsziele Maßnahmen zur Bauland- mobilisierung zu treffen sind. Sie haben das Ziel, Grundstücke innerhalb einer bestimmten Frist einer widmungsgemäßen Nutzung zuzuführen. Dies können zum Beispiel sein: Eine privatwirtschaftliche Vereinbarung (z.B. Optionsvertrag zu Gunsten der Gemeinde), eine Bebauungsfrist (bei Flächen über 3.000 m² in der Hand eines Eigentümers) oder eine Vorbehaltsfläche. Gr undsät zlich is t darauf hinzuweisen , dass über alle bekannt gegebenen Bauvorhaben und sons tigen Planungsinteressen sowie Planungsanregungen raumordnungsfachlich beraten wird und der Gemeinderat hierüber mit erforderlicher 2/3-Mehrheit im Zuge des Auflagebeschlusses entscheidet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Baulandausweisung.
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