Gratkorn Info 1/2020
Gemeindeamt 1/2020 6 Frühjahrsputz 2020: Machen Sie mit! Die große steirische Umweltaktion wird auch in diesem Jahr fortgesetzt und Sie sind herzlichst dazu eingeladen, Gratkorn zum Frühjahr sauberer zu machen. Am Samstag, den 18. April 2020 , ab 09.00 Uhr sind alle engagierten Bürger eingela- den, Gratkorn von Müll zu befreien und somit ihren Beitrag für die Umwelt zu leisten. Auch Gruppen und Vereine sind eingeladen, auf diese Art und Weise ihre Zugehörigkeit zu unserer Gemeinde zu zeigen. Treffpunkt: Beim Pfarrheim Gratkorn Anschließend wird Ihre Teilnahme mit einer Jause belohnt. Frühjahrsputz: Der ÖKB Gratkorn stellt Jahr für Jahr die größte Abordnung Vorbildlich: Berg- und Naturwacht Auf der Suche nach einem passenden Ostergeschenk? Schenken Sie Gratkorn-Gutscheine! Der Gratkorn-Gutschein ist eine ideale Geschenkidee für Klein und Groß, für Jung und Alt und gilt bei fast jedem Unternehmen in Gratkorn. Von Lebensmitteln bis zum Drogeriemarkt, vomMittagessen bis zum Haarschnitt – ist mit diesem Gutschein alles zu bekommen. Mit dem Gratkorn-Gutschein als Geschenk wird nicht nur dem Beschenkten eine große Freude gemacht. Gleichzeitig bleibt die Kaufkraft im Ort und die heimische Wirtschaft wird nachhaltig gestärkt. Die Gratkorn-Gutscheine sind im Gemeindeamt (EG, Amtskassa) erhältlich Was beim Osterfeuer zu beachten ist! Zu Ostern werden in Gratkorn wieder Osterfeuer brennen. Bei dieser alten Tradition gilt es allerdings, einige Regeln zu beachten. Wie ist das Thema „Osterfeuer“ geregelt? Die Zulässigkeit von Brauchtumsfeuern, worunter auch Osterfeuer fallen, ist in der Brauchtumsfeuerverordnung des Landes Steiermark geregelt. Wann dürfen Osterfeuer veranstaltet werden? Nach den Bestimmungen dieser Ver- ordnung sind im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Gratkorn Osterfeuer im Zeitraum von Karsamstag 15.00 Uhr bis Ostersonntag 03.00 Uhr zulässig. Was ist dabei noch zu beachten? Die in § 4 der Brauchtumsfeuerverordnung genannten Sicherheitsvorkehrungen (Be- reithalten von Löschhilfen und Sicherheits- abstände zu Gebäuden, Verkehrsflächen, Energieversorgungs- und Betriebsanlagen und Wäldern) sind einzuhalten. Ein zulässiges Brauchtumsfeuer nach dieser Verordnung liegt jedoch nur dann vor, wenn es ausschließlich mit trockenem, biogenem Material be- schickt wird. Es dürfen keine Brand- beschleuniger verwendet werden. Osterfeuer sind im Zeitraum von Karsamstag 15.00 Uhr bis Ostersonntag 03.00 Uhr zulässig Foto: Fotolia
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