Gratkorn Info 1/2020
Gemeindeamt 1/2020 8 Öffentliche Gemeinderatssitzung Auszug aus dem Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 12.12.2019. In der o.a. Sitzung des Gemeinde- rates der Marktgemeinde Gratkorn wurden unter anderem folgende Beschlüsse gefasst: Voranschlag 2020 Ab dem Jahr 2020 haben die österreichischen Gemeinden ein neues Buchhal- tungssystem, dementsprechend gibt es zukünftig einen Finanzierungshaushalt und einen Ergebnishaushalt. Der Finanzierungshaushalt spiegelt die Einzahlungen und Auszahlungen eines Jahres wider. Die Gemeinde wird im Jahr 2020 rund EUR 36,0 Millionen einnehmen und plant Ausgaben in der Höhe von EUR 37,6 Millionen. Die Differenz wird durch Überschüsse aus den Vorjahren abgedeckt. Der Ergebnishaushalt ist vergleichbar mit der Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens und es wird im Jahr 2020 mit einem positiven Ergebnis von EUR 732.600 (vor Rücklagenentnahmen) gerechnet. Flächenwidmungsplan-Änderung 4.32 „Gefahrenzonenplan“ – Einwendungsbehandlung und Endbeschlussfassung Gegenstand der Flächenwidmungsplanänderung 4.32 ist das gesamte Gemein- degebiet der Marktgemeinde Gratkorn. Nunmehr wurden der neue Gefahrenzonenplan der Wildbach- und Lawinenverbauung (Rote und Gelbe Gefahrenzonen sowie Hinweisbereiche) und die Gefährdungsbereiche (HQ 30) des Landes Steiermark im Flächenwidmungsplan ersichtlich gemacht und auf- grund dessen Anpassungen des Flächenwidmungsplans vorgenommen und beschlossen. Revision Flächenwidmungsplan / ÖEK 5.0 EswurdedieEinleitungderRevisiondes Flächenwidmungsplans5.0beschlossen. In einemersten Schritt wird das Raumplanungsbüro Kampusmit der Überarbeitung des Örtlichen Entwicklungskonzepts und Erstellung eines Entwurfes beauftragt. In weiterer Folge sind die Umwidmungswünsche von den Bürgern abzufragen und ein Entwurf über den Flächenwidmungsplan zu erstellen. Ausrüstungsvermögenswerte FF Gratkorn Markt und FF Friesach-Wörth Mit der Freiwilligen Feuerwehr Gratkorn Markt wurde eine Vereinbarung betref - fend der Ausrüstungsvermögenswerte beschlossen. Mit demHaushaltsjahr 2020 ist die VRV 2015 erstmalig anzuwenden. In diesem Zusammenhang sind gemäß § 19 Abs. 1 und 2 VRV 2015 jene Vermögenswerte in die Vermögensrechnung aufzunehmen und demnach einer Bewertung zuzuführen, für welche die wirtschaftliche Eigentümerschaft bei der Gemeinde festgestellt werden kann, unabhängig vom zivilrechtlichen Eigentum. Darunter fällt auch das „Feuerwehr- vermögen“. Ebenso wurde mit der Freiwilligen Feuerwehr Friesach-Wörth eine diesbezügliche Vereinbarung beschlossen. Änderung Richtlinie Sommerbetreuung Es wurde eine neue Richtlinie für die Sommerbetreuung beschlossen, wonach diese auch Kindern des Privatkindergartens Micky Mouse zur Verfügung stehen und auch nur berufstätigen Eltern angeboten werden soll. Foto: Fotolia Foto: Fotolia
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