Bürgermeister Info 1/2021
Gemeindeamt 1/2021 8 An der Landesprämierung 2021 nahmen aus Gratkorn Regina Ebner und Alois Prügger teil und beide wurden für ihr Kürbiskernöl von der Prüfungskommission ausgezeichnet. Als sichtbares Zeichen für die produzierte „Top Qualität“ dürfen die diesjährig prämierten Betrie- be den Flaschenaufkleber „Prämierter Steirischer Kernölbetrieb 2021“ verwenden, um sich von anderen Betrieben zu unterscheiden und zu zei- gen, dass sie um regelmäßige Qualitätssicherung bemüht sind. Landesprämierung Kürbiskernöl ImRahmen der Landesprämierung 2021 Steirisches Kürbiskernöl g.g.A. wurden die Besten der Besten Kernöle ausgezeichnet. Mit der Teilnahme an dieser sensorischen Bewertung durch professionelle Verkoster sowie der chemischen Rückstandsanalyse durch ein akkreditiertes Prüflabor überprüfen die Landwirte die Qualität ihres Kürbiskernöles. Jagdpacht-€uro Vorbehaltlich eines positiven Gemeinderatsbeschlusses werden die Grundeigentümer im Gemein- dejagdgebiet von Gratkorn eingeladen, die Auszahlung des Jagdpachtbetrages von Donnerstag, den 25. März 2021 bis Donnerstag, den 6. Mai 2021 während der Amtsstunden (Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 09.00 – 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr) in der Amtskasse zu beantragen. Der zur Aufteilung kommende Jagdpacht Euro beträgt EUR 1,73 pro Hektar. Alle nicht behobenen Beträge verfallen zugunsten der Gemeindekasse. Was beim Osterfeuer zu beachten ist ZuOsternwerden inGratkornüblicherweiseOsterfeuer gezündet. Imvergangenen Jahrwurde dies coronabedingt kurzfristig abgesagt. Ob das Entzünden des Osterfeuers in diesem Jahr möglich seinwird, ist nochungewiss. Sollte dies erlaubt sein, gilt es einigeRegeln zubeachten. Wie ist das Thema „Osterfeuer“ geregelt? Die Zulässigkeit von Brauchtumsfeuern, worunter auch Osterfeuer fallen, ist in der Brauchtums- feuerverordnung, LGBl Nr. 22/2011 idF LGBl. Nr. 55/2020 des Landes Steiermark geregelt. Wann dürfen Osterfeuer überhaupt veranstaltet werden? Nach den Bestimmungen dieser Verordnung sind im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Gratkorn Osterfeuer im Zeitraum von Karsamstag 15.00 Uhr bis Ostersonntag 03.00 Uhr zulässig. Was ist dabei noch zu beachten? Nur trockenes, biogenes Material Die in §4 der Brauchtumsfeuerverordnung ge- nannten Sicherheitsvorkehrungen (Bereithalten von Löschhilfen und Sicherheitsabstände zu Gebäuden, Verkehrsflächen, Energieversor- gungs- und Betriebsanlagen und Wäldern) sind einzuhalten. Ein zulässiges Brauchtumsfeuer nach dieser Verordnung liegt jedoch nur dann vor, wenn es ausschließlich mit trockenem, bio- genem Material beschickt wird. Es dürfen keine Brandbeschleuniger verwendet werden. TOP: Wie schon 2020 wurde Regina Ebner auch 2021 von der Prüfungskommission für ihr Kernöl ausgezeichnet Foto: Fotolia Rosa Eder, Peter Ebner und Franz Pfeifer – so lauten die Namen unserer Mitbürger, die etwas Besonderes verbindet. Sie feierten heuer bereits ihren 100. Geburtstag. Gratulation zum 100. Geburtstag! Am 11. Jänner feierte der Feuerwehrkamerad der FF Friesach-Wörth HBM Peter Ebner seinen 100. Geburtstag. Er ist seit 72 Jahren Mitglied und war von 1969 bis 1972 sogar Kommandant der FF Friesach-Wörth. Am 30. Jänner feierte Ehrenoberlöschmeister Franz Pfeifer diesen besonde- ren Geburtstag. Er trat im Jahre 1948, nach dem Kriegsdienst, der Feuerwehr Gratwein bei und besuchte in seiner Laufbahn als aktiver Feuerwehrkamerad mehrere Feuerwehrkurse der Feuerwehr- und Zivilschutzschule. Im Jahr 2018 erhielt er die Medaille für 70 Jahre verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens. Auch Schwester Rosa Eder im Kloster Maria Rast in der Dult feierte am 6. März dieses Jahres ihren 100. Geburtstag. Zum besonderen Jubiläum gratulierten nicht nur viele Mitschwestern, sondern auch Bürgermeister Helmut Weber. Die Marktgemeinde Gratkorn gratuliert Rosa Eder, Peter Ebner und Franz Pfeifer herzlichst zum 100. Geburtstag und wüscht noch viel Gesundheit! Franz Pfeifer
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