Gratkorn Info 2/2020
Gemeindeamt 2/2020 11 Im Zuge der schrittweisen Lockerung der Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus wurde mit Montag, dem 18. Mai 2020, auch der Parteienverkehr im GemeindeamtGratkornwieder zudengewohntenÖffnungszeitenaufgenommen. Um das Ansteckungsrisiko weiterhin so gering wie möglich zu halten, traf die Marktgemeinde Gratkorn eine Reihe von Sicherheitsvorkehrungen. Parteienverkehr im Gemeindeamt wieder aufgenommen Zutritt nur für gesunde Personen! Vonseiten der Marktgemeinde Gratkorn wird gebeten, dass das Gemeindeamt weiterhin nur für jene dringlichen Anlie- gen aufgesucht wird, die nicht telefonisch oder online erledigt werden können. Au- ßerdem soll das Amt nur dann betreten werden, wenn man gesund ist und frei von Symptomen (Husten, Fieber, Kopfschmer- zen, Niesen, Halsweh o. Ä.). Terminvereinbarung notwendig! Für den Besuch des Gemeindeamtes muss im Vorfeld ein Termin vereinbart werden. Dies kann entweder per E-Mail an mg.gratkorn@mggratkorn.at oder telefo- nisch unter der Nummer 03124/22 201-0 erfolgen. Für die direkte Kontaktaufnah- me mit dem jeweils zuständigen Referat finden sich entsprechende Informationen online unter www.gratkorn.gv.at . Haupteingang verwenden Um den Kontakt mit den Bürgern und Bür- gerinnen bestmöglich zu steuern, ist nur der Haupteingang an der Vorderseite des Gemeindeamtes geöffnet. Für die barriere- freie Erschließung steht die Aufzugsanlage auf der Rückseite des Gemeindeamtes zur Verfügung. Wartebereich im Sitzungssaal eingerichtet Um Ansammlungen von Wartenden im Gemeindeamt zu vermeiden, wurde im Sit- zungssaal ein Wartebereich eingerichtet, wobei max. 4 BesucherInnen gleichzeitig anwesend sein dürfen. Alle weiteren BesucherInnen sind angehal- ten, vor dem Gebäude zu warten. Generelle Regeln für den Zutritt ins Gemeindeamt der Marktgemeinde Gratkorn: ▸ Das Tragen eines Mund-Nasen- Schutzes ist ab 15. Juni nicht mehr unbedingt notwendig! ▸ BürgerInnen werden gebeten, sich beim Betreten des Gemeindeamtes die Hände an den dafür vorgesehenen Desinfektionsspen dern zu desinfizieren. ▸ Die Personenanzahl ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken (d.h. eine Partei und eine Begleitperson). ▸ Im Gemeindeamt ist der notwendige Abstand (mind. 1 m) zu anderen Personen einzuhalten. Zusätzliche Hygienemaßnahmen Um BürgerInnen und MitarbeiterInnen eine bestmögliche Sicherheit beim Auf- enthalt im Gemeindeamt zu gewährleis- ten, erfolgt eine verstärkte Reinigung des Amtsgebäudes. Die Wartebereiche und Türklinken werden regelmäßig desinfiziert und auch die Handdesinfektionsspender werden laufend überprüft und nachgefüllt. Diese Maßnahmen sind zwar ungewohnt und mitunter mit einem gewissen Mehr- aufwand verbunden, dennoch sind sie wesentlich, um für einen möglichst siche- ren Betrieb in unserem Gemeindeamt zu sorgen und daher zum Schutz aller unbe- dingt einzuhalten. Zutritt Gemeindeamt: Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist ab 15. Juni nicht mehr unbedingt notwendig!
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