Gratkorn Info 2/2020
Gemeindeamt 2/2020 12 Gemeinderatswahl 2020 Die für 22.März 2020angesetztenGemeinderatswahlen inder Steiermarkmussten in Folge der damals geltenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung des COVID- 19-Virus verschoben werden. Der neue Wahltermin für die Gemeinderatswahl ist Sonntag, der 28. Juni 2020. ● Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag die Voraussetzungen für eine Eintragung in die Wählerevidenz erfüllen und am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. ● Die bereits abgegebenen Stimmen am Vorwahltag, die abgeschickten und auch die bereits ausgedruckten, aber noch nicht zurückgeschickten Wahlkarten behalten ihre Gültigkeit. ● Duplikate von abhanden gekommenen Wahlkarten dürfen nicht ausgefolgt werden. Dies gilt auch für jene Wahlkarten, die vom Wähler selbst vernichtet wurden. Aufgrund der erhöhten Sicherheitsvorkehrungen wurden einige Wahllokaländerungen notwendig: • Das bisherige Wahllokal vom Sprengel 4 (Gasthaus Das Beisl) wird in die Räumlichkeiten der Lebenshilfe verlegt, wo auch das Wahllokal des Sprengels 6 untergebracht ist. Beachten Sie bitte vor Ort die unterschiedlichen Zugänge zu den beiden Wahllokalen. • Das Wahllokal vom Sprengel 5 bleibt zwar im Gasthaus Pucher , wird jedoch ins Obergeschoss (Saal) verlegt. • Das Wahllokal vom Sprengel 8 (SeneCura Gratkorn) wird in den Sitzungssaal (EG) des Marktgemeindeamtes verlegt. • Das Wahllokal vom Sprengel 10 (Volksschule) wird vom Werkraum in den Turnsaal der Volksschule II (am Kirchplatz 2) verlegt. Die Möglichkeiten der Stimmabgabe 1. Stimmabgabe persönlich im Wahllokal Die Wahllokale in unseren 10 Wahlspren- geln stehen Ihnen am 28. Juni 2020 wie ge- wohnt von 07.00-14.00 Uhr zur Verfügung. (Achtung: siehe Kasten) Rund zwei Wochen vor der Wahl wird Ihnen eine „Amtliche Wahlinformation“ übermittelt. Diese Wahlinformation in- formiert Sie in welchem Sprengel bzw. Wahllokal Sie Ihre Stimme am Wahltag, dem 28. Juni 2020, abgeben können. Während der Wahlzeit ist die Stimmabgabe durchlaufend möglich. Nehmen Sie bitte Ihre „Amtliche Wähler- information“ mit ins Wahllokal sowie einen amtlichen Lichtbildausweis, wie z. B. Perso- nalausweis, Reisepass oder Führerschein. Der Meldezettel ist zum Nachweis der Identität NICHT geeignet. 2. Wählen mit Wahlkarte Fristen der Anforderungen von Wahlkarten: • Online können Sie bereits Ihre Wahlkarte mit nachfolgendem Link bestellen: https://www.wahlkartenantrag.at • Schriftlich bis 24. Juni 2020, 24 Uhr • Persönlich bis 26. Juni 2020, 12 Uhr Sie haben die Wahl – nutzen Sie Ihr Stimmrecht!
RkJQdWJsaXNoZXIy NjM5MzE=