Gratkorn Info 2/2020

Gemeindeamt 2/2020 13 Hygienebestimmungen für alle Wählerinnen und Wähler (Stand 03.06.2020) Damit bei der Durchführung der Gemeinderatswahl die Wählerinnen undWähler sowie die Mitglieder der Wahlbehörden bestmöglich vor einer COVID-19-Anste - ckunggeschützt sind,wurdenseitensdes LandesSteiermarkeinHygiene-Leitfaden erarbeitet, der einen größtmöglichen Sicherheits- undHygienestandard in jedem steirischen Wahllokal garantiert. ▸ Ansammlungen vermeiden und Abstand halten Vor und in dem Wahllokal sind Ansamm- lungen zu vermeiden und eine dauerhafte Distanz von einem Meter zwischen sich und einer anderen Person einzuhalten. ▸ Mund-Nasen-Schutz tragen Vor Eintritt in das Gebäude desWahllokales und während des gesamten Aufenthaltes darin soll ein Mund-Nasen-Schutz getra- gen werden. Neben der Verwendung eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes ist auch das Tragen eines Gesichtsvisiers möglich. Erst nach Verlassen des Gebäudes (nicht des Wahllokales) kann der Mund-Nasen- Schutz wieder abgenommen werden. ▸ Handhygiene Die Hände sollen bei Betreten des Wahllo- kales mit den bereitgestellten Mitteln des- infiziert werden. Es sollte darauf geachtet werden, dass der Behälter – sofern möglich – mit dem Ellenbogen bedient wird und das Desinfektionsmittel zumindest 30 Sekunden auf den Händen verteilt wird. ▸ Atemhygiene Beim Husten oder Niesen sind Mund und Nase mit gebeugtem Ellenbogen oder einem Papiertaschentuch bedeckt zu hal- ten und ist das Papiertaschentuch sofort zu entsorgen. ▸ Vorlage des Lichtbildausweises bzw. der amtlichen Urkunde Es wird empfohlen, den amtlichen Licht- bildausweis bzw. die amtliche Urkunde zur Identitätsfeststellung so bereitzuhalten, dass ein Kontakt mit dem Wahlbehör- denmitglied vermieden werden kann (z. B. Aufschlagen der entsprechenden Seite im Reisepass). ▸ Schreibmaterial Aus hygienischen Gründen wird seitens der Marktgemeinde Gratkorn jeder Wählerin bzw. jedem Wähler zur Stimmabgabe im Wahllokal ein Einwegschreibgerät zur Verfügung gestellt. ▸ Sofortiges Verlassen des Wahllokales Sobald die Stimme abgegeben und das Wahlkuvert in die Wahlurne geworfen wurde, ist das Wahllokal sofort zu verlas- sen. Es wird empfohlen, auch das Gebäude des Wahllokales unmittelbar zu verlassen. Es werden alle Wäh- ler innen und Wähler gebeten, folgende Hy- gienebestimmungenbei ihrer Stimmabgabe im Wahllokal genauestens einzuhalten -> Sie haben die Wahl – nutzen Sie Ihr Stimmrecht! Foto: Adobe Stock, C. Schwier

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