Gratkorn Info 2/2020
Gemeindeamt 2/2020 14 Fristverlängerung für die Abfrage von Planungsinteressen: Die Marktgemeinde Gratkorn beabsichtigt aufgrund geänderte überörtlicher Planungsvorgaben sowie geänderter raumordnungsgesetzlicher Bestimmungen die Revision für die Instrumente der örtlichen Raumplanung einzuleiten. Aufgrund der Corona- Situation wird die Frist für die Einbringung der Umwidmungswünsche verlängert. Neue Frist: Revision Flächenwidmungsplan 5.0 Aus diesem Grund werden alle Bürger der Marktgemeinde Gratkorn nunmehr öffent- lich aufgefordert, binnen nachstehend bezeichneter Frist Planungsanregungen, Bauvorhaben und sonstige Planungsin- teressen bekannt zu geben. Jedes Ge- meindemitglied sowie jede physische und juristische Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, hat die Rudolf-Hans-Bartsch-Str. 20 8042 Graz –Austria T +43 (0)316 . 72 13 60 . F DW -15 planungsbüro @ hiesleitner.at • www.hiesleitner.at Planung • Projektmanagement Bauaufsicht • Baukoordination Hochbau • Wasserversorgung Abwasserbeseitigung Digitale Visualisierungen Möglichkeit, diese bis zum Montag, dem 22.06.2020 , im Gemeindeamt Gratkorn, Dr. Karl Renner-Straße 47, 8101 Gratkorn, bei Mag. Georg Zapletal oder per E-Mail an mg.gratkorn@mggratkorn.at schriftlich bekannt zu geben. Nähere Erläuterungen und Information erhalten Sie beim Bauamt der sowie auf unserer Homepage www.gratkorn.gv.at Umwidmungsansuchen Revision5.0desFlächenwidmungsplansderMarktgemeindeGratkorn 1. Angaben zurPersondesUmwidmungswerbers Familienname Akad.Grad Vorname Geborenam Adresse Haus-Nr. Ort PLZ Mobil-Tel. Telefon E-Mail 2.Angaben zumGrundstück Katastralgemeinde EZ Grundstücksnummer/n FlächenausmaßdesUmwidmungswunsches inm² ArtderbeabsichtigenNutzung: □ Wohnnutzung □ industrielleodergewerblicheNutzung □ landwirtschaftlicheNutzung □ touristischeNutzung □ Erholungsnutzung □ NutzungalsVorbehaltsflächenach§37StROG2010 (Vorbehaltsflächen sind Flächen,die füröffentlicheZwecke (Schulen,Kindergärten,Krankenhäuser,Rüsthaus, etc.) oder für förderbarenWohnbauherangezogenwerden können. Eigentümer vonGrundstücken,derenVerwendung alsVorbehaltsflächenmöglich ist,werden ersucht,dieseParzellenderGemeinde zumKauf anzubieten) EigenbedarfoderVeräußerungsinteresse: SonstigeAngaben: □ LageskizzeüberdenUmwidmungswunschbeiliegend. Es wird darauf hingewiesen, dass für alle neuen Baulandausweisungen aufgrund der Bestimmungen der § 34 ff des Steier - märkischen Raumordnungsgesetzes 2010 zur Verwirklichung der angestrebten EntwicklungszieleMaßnahmen zur Bauland - mobilisierung zu treffen sind. Sie haben das Ziel, Grundstücke innerhalb einer bestimmten Frist einer widmungsgemäßen Nutzung zuzuführen.Dies können zumBeispiel sein: EineprivatwirtschaftlicheVereinbarung (z.B.Optionsvertrag zuGunsten derGemeinde), eineBebauungsfrist (bei Flächenüber 3.000m² inderHand eines Eigentümers)oder eineVorbehaltsfläche. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass über alle bekannt gegebenen Bauvorhaben und sonstigen Planungsinteressen sowie Planungsanregungen raumordnungsfachlich beraten wird und der Gemeinderat hierüber mit erforderlicher 2/3-Mehrheit im Zuge des Auflagebeschlusses entscheidet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Baulandausweisung. Werbung
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