Gratkorn Info 2/2020

Gemeindeamt 2/2020 8 Winterdienstvereinbarungen für 2020/2021 Die Marktgemeinde Gratkorn bietet den Eigentümern von Privatwegen die Möglichkeit eine Vereinbarung abzuschließen, damit auf diesen einWinterdienst durchgeführt wird. Bisher wurde diese Möglichkeit nicht von allen Eigentümern in Anspruch genom- men. Informationen über eine solche Winterdienstvereinbarung erhalten Sie bei Mag. Georg Zapletal unter der Tele- fonnummer 03124/22 201-536. Sollte Interesse bestehen, so ersucht die Marktgemeinde Gratkorn aus organi- satorischen Gründen eine unterfertigte Vereinbarung bis spätestens 01.09.2020 zu übermitteln, damit eine Planung der Fahrtrouten rechtzeitig fertiggestellt werden kann. Sollten Sie bereits eine Winterdienst- vereinbarung mit der Marktgemeinde Gratkorn abgeschlossen haben, so ist ein neuerlicher Abschluss einer solchen Ver- einbarung nicht notwendig. Verordnung: 30er Am Hartboden Zusätzlich beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am20. Mai eine 30-km/h- Zonenbeschränkung für den Bereich „AmHartboden“ und imBereich „Schwarzer Weg, Erlenweg, Grüne Gasse, Lerchenweg und Murfeldweg“. Kurzparkzone Friedhof Die Stellplätze amFriedhofplatz sollen freigehaltenwerden, Gratis-Kurzparkzone sollen das gewährleisten. Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung Anfang März empfohlen, im Bereich „Friedhofplatz“ eine Kurzparkzone einzurichten. In der Gemeinderatssitzung am 20. Mai wurde nun die Verordnung einer Kurzparkzone für den Friedhofplatz beschlossen. Maximal 180 Minuten soll man dann im ausgewählten Bereich von Montag bis Sonntag 00.00 bis 24.00 Uhr gratis parken können. Dadurch soll es vermieden wer- den, dass sich Pkws, die oft den ganzen Tag lang nicht bewegt werden, den Parkraum vorm Friedhof verstellen. Die Parkplätze in den Kurzparkzonen sind zwar nicht gebührenpflichtig, allerdings muss eine Parkscheibe hinter die Wind- schutzscheibe gelegt werden. Gleichzeitig werden die Verordnung über die Wohnstraße Am Hartboden 6-46 (Be- schluss des Gemeinderates der Marktge- meinde Gratkorn vom 26.09.1996) und die Verordnung über die Wohnstraßen für die Gemeindestraßen Erlenweg, Grüne Gasse, Lerchenweg, Murfeldweg und Schwarzer Weg von Haus-Nr. 8 bis Haus-Nr. 18 (Be- schluss des Gemeinderates der Marktge- meinde Gratkorn vom 15.04.2009) außer Kraft gesetzt. Brauchtumsfeuer sind im Jahr 2020 verboten! Aus gegebenem Anlass wird mitgeteilt, dass mit Verordnung des Landeshaupt - mannes von Steiermark vom 01.04.2020 alle Brauchtumsfeuer bis einschließlich 31.12.2020 verboten wurden. Die Begründung für dieses Vorgehen liegt in der Unterstützung der Bemühungen der Österreichischen Bundesregierung zur Verhinderung der Verbreitung von COVID 19. Um Zusammenkünfte zu vermeiden und sicherzustellen, dass in der Steiermark möglichst wenig Ansteckung durch soziale Kontakte erfolgt, sollen damit auch Brauchtumsveran- staltungen für dieses Jahr unterbunden werden. Zudem gelten ohnedies Betretungs- verbote für öffentliche Flächen, Mindestabstandsregelungen und das Verbot größerer Versammlungen.

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