Bürgermeister Info 3/2020
Gemeindeamt 3/2020 10 Einladung zur Bürgerversammlung Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Gratkorn veranstaltet am Mittwoch, den 18.11.2020, im großen Saal des Kulturhauses Gratkorn die alljährliche Bürger- versammlung. Ab 19.00 Uhr nehmen sich die Vorstandsmitglieder genügend Zeit, all Ihre Fragen zu beantworten und Ihren Anregungen Gehör zu schenken. Alle interessierten Gratkorner sind zu dieser Informationsveranstaltung recht herzlich eingeladen! Wohnstraße: Ein gefährlicher Spielplatz? EineWohnstraße ist eine langjährige verkehrspolitische Innovation, einMittel zur Steigerung der Lebensqualität der Anrainer und eine verkehrsberuhigendeMaßnahme. Vielen Fahrzeug- lenkern sind die dort geltenden Regeln jedoch unbekannt. Eigentlich drückt das Verkehrsschild am Beginn jeder Wohnstraße die Besonderheit der Verkehrs- situation in diesem Straßenabschnitt treffend aus: Kinder dürfen auf der Fahrbahn spielen, daher darf in einer Wohnstraße nur in Schrittgeschwin- digkeit (5 km/h) gefahren werden. Allerdings ist das Tempolimit in Wohnstraßen vielen Autofahrern wohl nicht bewusst. Meistens liegt die gefahrene Geschwindigkeit um die 30 km/h. Zur Unwissenheit kommt oft noch die Unachtsamkeit hinzu: Das Schild wird übersehen und spielende Kinder auf der Straße werden zur großen Überraschung. Folgende Straßen in Gratkorn sind Wohnstraßen. Hier gilt ein Tempolimit von 5km/h (Schrittge- schwindigkeit): Was viele Fahrzeuglenker offensichtlich nicht wissen: • In Wohnstraßen ist das Betreten der Fahrbahn und das Spielen gestattet. Der erlaubte Fahrzeugverkehr darf aber nicht mutwillig behindert werden. • In einer Wohnstraße ist der Fahrzeugverkehr verboten; ausgenommen davon sind der Fahrradverkehr, das Befahren mit Fahrzeugen des Straßendienstes, der Müllabfuhr, des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Feuerwehr in Ausübung des Dienstes sowie das Befahren zum Zwecke des Zu- und Abfahrens. • Die Lenker von Fahrzeugen in Wohnstraßen dürfen Fußgänger und Radfahrer nicht behindern oder gefährden, haben von ortsgebundenen Gegenständen oder Einrichtungen einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand einzuhalten und dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Beim Ausfahren aus einer Wohnstraße ist dem außerhalb der Wohnstraße fließenden Verkehr Vorrang zu geben. Judendorf-Weg Schulgasse / Neubaugasse Kirchweg Dr. Heinz Weiß-Siedlung Brunnboden-Siedlung Teile der Parksiedlung
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