Bürgermeister Info 3/2021

Gemeindeamt 3/2021 12 Seit dem Schulbeginn sind wieder zahlreicheKinder unterwegs. Schul- wegpolizisten oder Schülerlotsen sichern die Überwege von Schülern auf ihrem täglichen Weg zur Schule und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Um weiterhin den Übergang über die Straße zu sichern, sind wir wieder auf freiwillige Helfer angewiesen. Die Marktgemeinde Gratkorn sucht dringend Interessenten für diese eh- renvolle und wichtige Aufgabe. Pro Ein- satztag werden monatlich EUR 5,00 in Form von 3-Gemeinden-Gutscheinen ausbezahlt. Interessierte Personen mögen sich bit- te bei der Schuldirektion Mag. Ursula Auer melden: Tel. 0664 / 961 52 15. Tempo30 vor Schulen&Kindergärten Die Sicherheit der jüngsten Verkehrsteilnehmer ist der Marktgemeinde Gratkorn ein beson- deresAnliegen. DieEinhaltungeinfacher VerkehrsregelnundGeschwindigkeitsbegrenzungen sollen helfen, Unfälle zu vermeiden. Vor wenigen Tagen öffneten die Gratkorner Schu - len und Kindergärten nach den Sommerferien wieder ihre Pforten. Viele Kinder sind heuer das erste Mal alleine im Straßenverkehr unterwegs und kennen noch nicht alle Verhaltensregeln. Daher sollten die Autofahrer nicht auf das richtige Verhalten der Kinder vertrauen, sondern beson- ders aufmerksam sein, das Tempo anpassen und das Geschehen am Gehsteig und in Kreuzungs- bereichen stets achtsam im Auge behalten. Die Kinder zur Schule zu chauffieren, ist auch nicht unbedingt der richtige Weg. Denn solche „Elterntaxis“ zur Schule sind oft Verursacher des gefährdenden motorisierten Verkehrs rund um Schulen. Das Halten und Parken kreuz und quer vor der Schule, um ihr Kind möglichst nahe zum Eingang zu bringen, riskante Wendemanöver und regelwidriges Anhalten gefährden nämlich sowohl die Schulkinder, als auch andere Ver- kehrsteilnehmer. Schülerlotsen für sicheren Schulweg dringend gesucht! Straßen: Strauch- & Baumüberhang Es kommt immer wieder vor, dass auf Straßen Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit oder zu hochwachsende Hecken entstehen. Sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Orientierung aller Verkehrsteilnehmer wird dadurch beeinträchtigt. Grundsätzlich sollten die an Straßengrund angrenzenden Grundeigentümer darauf ach- ten, dass Bäume und Sträucher nicht in den Straßengrund hineinwuchern und damit eine Behinderung bzw. Gefährdung des öffentlichen Verkehrs darstellen. Bei Gefahr in Verzug kann die Marktgemeinde Gratkorn die Anpflanzungen sofort beseitigen bzw. zurückschneiden lassen und dem Grund- eigentümer die Kosten in Rechnung stellen. Ist keine Gefahr in Verzug wird der Grundeigentü- mer schriftlich aufgefordert, die Anpflanzungen ordnungsgemäß zurückzuschneiden bzw. zu entfernen. Dabei sollten Hecken, Bäume und Sträucher von den Grundstückseigentümern so weit zurückgeschnitten werden, dass keine Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Auch abgestorbene Äste aus Bäumen müssen entfernt werden, damit beimHerunterfallen niemand ver- letzt werden kann. Bitte warten Sie nicht damit, bis Sie dazu behördlich aufgefordert werden oder Beschwerden an die Gemeinde erfolgen. Außerdemmüssen Grundbesitzer auch Waldun- gen (Baumbestände) und Gebüsche grundsätz- lich auf Verlangen der Gemeinde entsprechend abholzen oder auslichten. Auch sollten lebende Zäune und Hecken mindestens 2 m von der Straßengrenze entfernt gehalten werden und dürfen die Straße nicht mehr als 1 m überragen. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie als Grundstückseigentümer verkehrs- sicherungspflichtig sind und für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer Begrünung entstehen können, haften. Daher sollten Sie im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer diese Regelungen beachten. Foto: sabine hürdler - stock.adobe.com

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