Bürgermeister Info 3/2021

Bürgermeister Info 3/2021 46 Warnung vor „Falschen Polizisten“ In den letzten Monaten wurden bei der steirischen Polizei vermehrt Betrugsversuche und auch vollendete Betrugshandlungen mit beträchtlichen Schadenshöhen durch «Falsche Polizisten» zur Anzeige gebracht. Der Tathergang bzw. die Betrugsanbahnung war bei jedem Vorfall ähnlich: Der Betrüger stellt sich telefonisch als Polizist vor und teilte mit, dass ein naher Angehöriger einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht hat und dieser ohne sofortige Bezahlung eines großen Geldbetrages ins Gefängnis müsse. Sollte das Opfer über den großen Geldbetrag nicht verfügen, wäre man auch bereit, Schmuck und andere Wertgegenstände, Goldbarren udgl. zu übernehmen. Des Weiteren werden die Opfer aufgefordert, die Geldbeträge unverzüglich vom Sparbuch bei ihrem Geldinstitut abzuheben und einem Boten, derzeit meist eine falsche Polizistin, zu übergeben. Bei einer Übergabe kam es auch zu einer tätlichen Auseinandersetzung, wobei das Opfer verletzt wurde. Bemerkenswert ist, dass der Betrüger bei seinen Telefongesprächen sehr einschüchternd auftritt und einen auffälligen hochdeutschen Dialekt/Akzent verwendet. Angeführt wird auch die Vorgangsweise, wo der Täter sich als Kriminalbeamter ausgibt und mit- teilt, dass Einbrecherbanden in der Umgebung ihr Unwesen treiben und sich die Polizei bereit erklärt, die Vermögenswerte sicher zu verwahren. Diese werden dann ebenfalls von einemweiteren Täter abgeholt. Auch der sogenannte «Neffen-Trick» wird nach wie vor durchgeführt. Es wird dem Opfer telefo- nisch vorgespielt, dass ein naher Angehöriger in eine Notlage gekommen ist und er dringend Bargeld benötige. Dieses Bargeld wird dann von einem Boten abgeholt. • Sollten sie solche Telefonanrufe erhalten, lassen Sie sich nicht auf ein Gespräch ein und legen Sie sofort auf. • Unverzügliche Anzeigenerstattung über den Notruf der Polizei 133. • Seien Sie gegen unbekannte Personen und deren Anliegen besonders skeptisch und stimmen Sie keinesfalls einem persönlichen Treffen zu. • Lassen Sie keine fremden Personen in Ihr Haus oder in Ihre Wohnung. • Übergeben Sie niemals Bargeld oder Wertgegenstände an eine Person, die Ihnen nicht persönlich bekannt ist. • Polizisten kommen in Uniform und geben immer den Grund ihres Einschreitens bekannt. Polizisten nehmen keine Vermögenswerte in Verwahrung. • Sollte sich jemand bei Ihnen als Kriminalpolizist, also in Zivilkleidung vorstellen, so weist sich dieser Beamte mit einer Dienstkokarde bzw. einem Dienstausweis aus. Sollten auch dann noch Zweifel bestehen halten sie Rücksprache mit ihrer Polizeiinspektion bzw. melden sie den Vorfall beim Notruf der Polizei 133. • Geben Sie niemals persönliche Daten am Telefon bzw. einer Ihnen nicht bekannten Person preis. • Sollten Sie weitergehende Beratungen benötigen, wenden Sie sich vertrauensvoll an nebenstehende Kontaktadresse. Landeskriminalamt Steiermark Kriminalprävention Strassgangerstraße 280 8052 Graz Tel. 05 91 33 / 60 / 3750 www.polizei.gv.at Wissen schützt! Übergeben Sie niemals Bargeld oder Wertgegen- stände an eine Person, die Ihnen nicht persönlich bekannt ist!

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