Bürgermeister Info 4/2020

Kindergärten/Schulen 4/2020 33 Vbgm. Feldgrill: „Nicht nur als Fahrradbeauftrag - ter der Gemeinde ist mir Kindersicherheit beson- ders wichtig. Ich bin sehr froh, dass den Prüfun- gen intensive Vorbereitungen vorausgehen. Die jungen Verkehrsteilnehmer haben beachtliches Können und Wissen bewiesen. Trotzdem bitte ich Sie immer besonders achtsam zu sein, wenn Kinder alleine unterwegs sind.“ Mit Kindern gemeinsam unterwegs Fahrradfahren im Straßenverkehr setzt voraus, dass mehrere Aufgaben gleichzeitig gemeistert werden können. Zudem sind Kinder schneller ab- gelenkt und reagieren oft spontan. Wegen ihrer Größe haben Sie nicht den gleichen Überblick im Straßenverkehr wie Erwachsene. Grundvoraussetzung ist der sichere Umgang mit dem Fahrrad, d. h. aufsteigen, zurückschauen und losfahren, lenken, bremsen und anhalten oder ausweichen müssen problemlos möglich sein. Sobald das Kind über die Verkehrsvorschriften Bescheid weiß und das Rad sicher lenkt, kann es losgehen. Nach bestandener Fahrradprüfung auch alleine. Zur Erinnerung ∞ Unter zwölf Jahren dürfen Kinder nur unter Aufsicht einer Begleitperson (Mindestalter 16) auf öffentlichen Straßen radfahren. ∞ Kinder, die erfolgreich die Radfahrprüfung abgelegt haben, dürfen aber bereits ab 10 Jahren alleine fahren. Seit 1. April 2019 kann die Radfahrprüfung bereits mit 9 Jahren abgelegt werden, wenn die 4. Schulstufe besucht wird. Volksschulen: Fahrradprüfungen Kinder sind je nach Entwicklungsstand mit komplexen Situationen und Mehrfachaufgaben raschüberfordert. Nicht nur deshalb ist dieVerkehrserziehungandenVolksschulenbesonders wichtig. VizebürgermeisterMichael Feldgrill besuchtedieVS2anlässlicheiner Fahrradprüfung.

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