Bürgermeister Info 4/2021
Gemeindeamt 4/2021 12 Vandalismus im Gemeindegebiet Sei es anRadarkästen, Zäunen, Brückengeländer oder wie vor wenigen Tagen amFriedhofvor- platz – allzu oft scheinen manche ihre Freude daran zu haben, öffentliches Gut zu zerstören und zu verwüsten. Auch wer ohne Vorsatz einen Schaden begeht und ihn nicht meldet bzw. flüchtet, macht sich strafbar. Um für mehr Sicherheit im Straßenverkehr – vor allem für die Sicherheit der Kinder – zu sorgen, wurden kürzlich an drei Standorten in den 30er- Zonen der Marktgemeinde Gratkorn Geschwin- digkeitsmessgeräte aufgestellt. Diese wurden wenige Tage danach von Un- bekannten durch Besprühen mit einer Farbe beschädigt. Zudem wurde zum wiederholten Mal das Brückengeländer am Raiffeisenweg de - moliert. Auch am Friedhofsvorplatz wurden die Poller bei der Leichenhalle umgeworfen. Eine Anzeige gegen diese noch unbekannten Täter wurde bei der Polizei bereits erstattet. Vandalismus ist kein Kavaliersdelikt und kein Dumme-Jungen-Streich. Vandalismus ist eine Straftat. Öffentliche Einrichtungen können da - durch nicht mehr verwendet werden und die Wiederherstellung beschädigter Gegenstände ist mit hohem Zeit- und Geldaufwand verbunden. Außerdem ist Vandalismus höchst unfair gegenüber anderen Bürgern. Denn solange die Täter nicht erfasst wurden, müssen die Schadenskosten bedauerlicherweise von allen Bürgern getragen werden. Daher bitten wir Sie um sachdienliche Hinweise! Vertrauliche Informationen werden am Ge- meindeamt unter Tel. 03124/22 201-0 oder bei der Polizei entgegengenommen. Werbung
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