Bürgermeister Info 4/2021

Gemeindeamt 4/2021 18 Freiwillige Radfahrprüfung Alle Kinder können ab dem vollendeten 9. Lebensjahr und besuchter 4. Schulstufe oder ab vollendetem 10. Lebensjahr die Prüfung ablegen, die sie dazu berechtigt, schon vor Erreichen des 12. Lebensjahres ohne Begleitung eines Erwachsenen auf öffentlichen Straßen Rad zu fahren. Die „Freiwillige Radfahrprüfung“ wird in Kooperation mit der Polizei durchgeführt, die Lernunterlagen in digitaler und analoger Form stellt das Österreichische Jugendrotkreuz zur Verfügung. ToterWinkel: Schlaumeier gebenAcht! Einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit unserer Schüler im Straßenverkehr bietet die Aktion „Toter Winkel – Schlaumeier geben Acht". Dabei wurde den Kindern gezeigt, wie groß die Gefahr des „Übersehenwerdens“ vor allem durch Lenker von Lastwagen ist. Mit großem Eifer lernten die Mädchen und Buben der 4a und 4b für die freiwillige Radfahrprüfung, die am 13. Oktober stattfand. Beim ersten Trai- ning mit der Polizei wurde die richtige Ausrüs- tung des Fahrrads genau besprochen und das Links- und Rechtsabbiegen fleißig geübt. Nach bestandener Prüfung wurde den Kindern eine kleine Stärkung von der MG Gratkorn überreicht. Wir gratulieren sehr herzlich und wünschen allen Kindern unfallfreie Fahrt! Im Praxisversuch bestie- gen die Kinder einen LKW des Wirtschaftshofs der MG Gratkorn und über- zeugten sich selbst, wie schwierig es hinter dem Lenkrad ist, die gesamte Umgebung im Auge zu behalten. Diese Aktion wurde von der Firma KLS Sicherheits- dienst und Dienstleistun- gen aus Gratkorn und dem Wirtschaftshof der MG Gratkorn durchge- führt. Die Kosten für die Aktion übernahm die MG Gratkorn.

RkJQdWJsaXNoZXIy NjM5MzE=