Bürgermeister Info 4/2021
Gemeindeamt 4/2021 4 Gemeinderatssitzung vom 27.10.2021 In der o.a. Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Gratkorn wurden unter anderem folgende Beschlüsse gefasst: Wasserkraftwerk Gratkorn Abschluss einer Vereinbarung zwischen o der Marktgemeinde Gratkorn, o der Verbund Hydro Power GmbH und o der Energie Steiermark Green Power GmbH im Hinblick auf die Realisierung des Projektes "Wasserkraftwerk Gratkorn" Es wurde der Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Marktgemeinde Gratkorn, der Verbund Hydro Power GmbH und der Energie Steiermark Green Power GmbH im Hinblick auf die Realisierung des Projektes "Wasserkraftwerk Gratkorn“ beschlossen. Gründung der Leader Region Teilnahme der Marktgemeinde Gratkorn am Projekt LEADER GU-Nord. LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union, des Bundes und des Landes für den länd- lichen Raum. Ziel ist, die ländlichen Regionen sozial, kulturell und wirtschaftlich zu stärken. Es wurde der Beschluss gefasst, gemeinsam mit den Gemeinden Gratwein-Straßengel, Peggau, Übelbach, Deutschfeistritz und Frohnleiten eine Leader Region zu gründen. Der Prozess für eine Einreichung stellt sich wie folgt dar: • Entwicklung einer regionalen Entwicklungsstrategie – Leitbild, Stärken, Schwächen • Einbindung von regionalen Akteuren in die Leitbildentwicklung • Bewerbung als Leaderregion – Antragstellung • Beauftragung externer Berater – LES – Leaderantragsstellung • Finanzierung teilweise A 17, Regionalmanagement, Gemeinden • Einreichung voraussichtlich Frühjahr 2022 Gemeinderatssitzung vom 24.11.2021 In der o.a. Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Gratkorn wurden unter anderem folgende Beschlüsse gefasst: Förderrichtlinie Klimaticket Im Gemeinderat am 29. September 2021 wurde der Grundsatzbeschluss gefasst: • Förderung KlimaTicketNow und KlimaTicket Steiermark Classic: EUR 200,00 • Förderung ermäßigtes KlimaTicketNow und ermäßigtes KlimaTicket Steiermark: EUR 150,00 Dazu wurden nun folgende Fördervoraussetzungen beschlossen: • Antragstellerin / Antragsteller muss zum Zeitpunkt des Erwerbes der Karte mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Gratkorn gemeldet sein. • Gefördert werden nur nicht übertragbare KlimaTickets. Pro Person und Gültigkeitsdauer wird nur ein KlimaTicket gefördert. • Wenn der Rechnungsempfänger des KlimaTickets nicht mit dem Karteneigentümer ident ist bzw. vom Arbeitgeber gefördert wird, so ist die Förderung mit der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen Kaufpreis und Förderung begrenzt. Auch in diesem Fall werden nur nicht übertragbare Tickets gefördert. • Eine Kombination der Förderung für das KlimaTicket und der Förderung der Zone 202 ist nicht möglich. • Die Gemeinde stellt für diese Förderung einen Betrag von EUR 40.000,00 pro Jahr zur Verfügung, wenn dieser Betrag ausgeschöpft ist, wird keine Förderung mehr gewährt. Eine Förderung von Tickets aus dem Vorjahr ist nicht mehr möglich.
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