Bürgermeister Info 4/2021

Gemeindeamt 4/2021 9 Kinderbetreuung: Kindergarten- und Kinderkrippeneinschreibung Sollten Sie für Ihr Kind einen Betreuungsplatz für das Jahr 2022/2023 im Kindergarten bzw. in der Kinderkrippe benötigen, stehen Ihnen nachstehende Möglichkeiten zur Verfügung. ONLINE: Sie können das Anmeldeformular online unter www.gratkorn.gv.at/service/downloads ausfüllen und per E-Mail an kathrin.zach@gratkorn.gv.at senden. Das Formular steht Ihnen ab 01. 01.2022 zur Verfügung. PERSÖNLICH: Ab 10.01.2022 bis einschließlich 31.01.2022 können Sie auch persönlich ins Gemeindeamt kommen und die Anmeldung bei Frau Kathrin Zach, 1. Obergeschoss, Zimmer 11 machen. Dies ist aber ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich! KINDERKRIPPE: Die Einschreibungen für die Kinderkrippe können nur persönlich erfolgen, da hier eine Kaution von EUR 100,00 zu leisten ist. CORONA: Aufgrund der derzeitigen Covid-19-Situation ist es nicht möglich, Schnuppertermine bzw. Besichtigungen in den verschiedenen Häusern zu vereinbaren. Dennoch möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, die Häuser virtuell zu besuchen. Dafür stehen Ihnen Videos der Häu- ser, unter www.gratkorn.gv.at zur Verfügung. Ebenfalls finden Sie dort die Konzeptionen der Einrichtungen. FRAGEN: Für Fragen zu den verschiedenen Kinderbe- treuungseinrichtungen stehen Ihnen die Lei- terinnen telefonisch und Frau Zach bezüglich des Anmeldeprozedere bzw. den Kosten unter Tel. 03124/22 201-533 gerne zur Verfügung. DIE REIHENFOLGE DER ANMELDUNG IST UNERHEBLICH! Es ist zu beachten, dass die Vergabe der Betreu- ungsplätze nicht nach dem Zeitpunkt des Ein- langens Ihrer Anmeldung erfolgt! Wir ersuchen Sie daher, zur Anmeldung auch eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers über das Vorliegen einer Voll- bzw. Teilzeitbeschäftigung, eine Bestätigung des AMS über das Vorliegen der Arbeitslosigkeit bzw. eine Karenzbestätigung mitzubringen. IZB-BESCHEID: Sollte Ihr Kind einen erhöhten Förderbedarf haben, so legen Sie der Anmeldung auch den IZB-Bescheid bei. ACHTUNG! Kinder, die im Zeitraum von 02.09.2016 bis einschließlich 01.09.2017 geboren sind, sind verpflichtet ab dem 12. September 2022 regelmäßig eine Kinderbetreuungseinrichtung zu besuchen. Auch hier ist eine Anmeldung unbedingt erforderlich! Fotos: Fotolia

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